Entspannt durch die Lüfte schweben: welche Rechte haben Passagiere?
Eine Flugreise entspannt antreten: diese Vorstellung ist für viele Flugreisende Utopie. Befürchtungen um Verspätungen oder gar Flugausfälle treiben vielen Fluggästen den Schweiß auf die Stirn. Dabei haben Passagiere bei diesen Vorkommnissen wesentlich mehr Rechte als angenommen.
Finanzielle Ansprüche bei Flugausfall
Beispielsweise steht Fluggästen ein finanzieller Ausgleich zu, wenn die Flüge überbucht sind oder gar annulliert werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Länge der Flüge. Beispielsweise dürfen Passagiere bei einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern eine Entschädigung von 600 Euro einfordern. Diese Regelung ist für alle Flüge gültig, die von oder zu einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Passagiere, die sich nicht mit der Airline ärgern wollen, können auch einen Dienstleister konsultieren, der die Fluggastrechte bei der Airline geltend macht. Dadurch erhält der Dienstleister für Fluggastrechte eine kleine Provision. Hohe Erfolgsaussichten hat man mit dem Anbieter Flightright, da diese schon über 5 Millionen Fälle erfolgreich durchbringen konnten.